Der tierärztliche Notdienst an Wochenenden gilt von Samstag 12 Uhr bis Montag 7 Uhr.
Der tierärztliche Notdienst an Feiertagen gilt von 7 Uhr bis 7 Uhr des darauffolgenden Tages.
Achtung: Seit dem 14.2.20 muss nach §3a der Gebührenordnung eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,-€ netto berechnet werden und für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.
WICHTIG: Die diensthabenden Tierarztpraxen und die Tierklinik sind während des Notdienstes nicht dauerhaft besetzt. Bitte melden Sie Ihren Besuch immer telefonisch an und vereinbaren Sie einen Termin.
Name | Adresse | Telefon |
Telefon: 0551-3923387 |
Stefanie Strüber | Telefon: 05528/5590666 |
Telefon: 05541/33940 |